Für Ausbildungsbetriebe


Betriebe, die ausbilden oder ausbilden wollen, finden hier gesammelt alle wesentliche Informationen rund um die Ausbildung im Tischlerhandwerk des Kreises Gütersloh.
Um Ihnen bei der Ausbildung zusätzliche Hilfestellung zu geben, haben wir eine eigene Seite mit verschiedenen Dokumenten zum Download zusammengestellt.
 

Die Tischler-Innung Gütersloh erhebt für die Teilnahme an den überbetrieblichen Lehrgängen (ÜBL) und den Prüfungen (Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfungen) Gebühren in folgender Höhe:

G-TI 1200,00 €
G-TSM1 430,00 €
TSM2A420,00 €
TSM3440,00 €
TSO1450,00 €
TSO2460,00 €
Zwischenprüfung210,00 €
Gesellen-/ Abschlussprüfung310,00 €

Mitgliedsbetriebe der Innung erhalten Zuschüsse.
Die Höhe wird im Rahmen einer Innungsversammlung beschlossen.
Aktuell gilt folgender Beschluss.

Alle neuen Auszubildenden in den Innungsbetrieben des Handwerks im Kreis Gütersloh erhalten einen kostenfreien Unfallversicherungsschutz für die gesamte Dauer der Lehrzeit.

Vor dem Hintergrund des immer stärker zu spürenden Wettbewerbs auf dem Ausbildungsmarkt möchten die Betriebe mit dieser Zusatzleistung ein weiteres Argument für die Ausbildung im Handwerk bieten. Der Schutz, der über das Versorgungswerk der Kreishandwerkerschaft mit dem Partner Signal Iduna zur Verfügung gestellt wird, bezieht sich auf alle Unfälle des täglichen Lebens, er gilt also ausdrücklich nicht nur für den Arbeitsbereich.

Mit diesem Angebot möchten die Handwerker auch eine häufig bestehende Versicherungslücke schließen, da viele Auszubildende noch keine persönliche Unfallversicherung abgeschlossen haben. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Lehrlinge aufgrund ihres Alters gerade auch im privaten Umfeld risikobereiter und z.B. häufiger in Unfälle verwickelt sind.

»  Einwilligungserklärung des Versorgungswerkes

Das Ausbildungsprofil enthält die wesentlichen Strukturmerkmale der Ausbildung und beschreibt übersichtlich und in knappen Worten die unterschiedlichen Arbeitsgebiete, in denen sich die Auszubildenden qualifiziert haben. Das Ausbildungsprofil kann dem Gesellenbrief als Anlage beigefügt werden. Werden später erworbene Weiterbildungszertifikate und Arbeitsnachweise hinzugefügt, ergibt sich ein transparentes Bild über die wesentlichen Tätigkeits- und Aufgabenbereiche.

Offiziell lautet die Berufsbezeichnung "Tischler/Tischlerin", jedoch wird je nach Region oder Bundesland die Berufsbezeichnung "Schreiner/Schreinerin" verwendet. Eine klare räumliche Abgrenzung existiert nicht. Häufig erkennt man es schon an der Domain-Adresse der Internetseiten, ob in der Region die Bezeichnung Tischler oder Schreiner üblich ist.

Die folgenden Ausbildungsprofile wurden während der Neuordnung der Berufsausbildung im Tischler- und Schreinerhandwerk von Sachverständigen erarbeitet und zusammen mit der Ausbildungsverordnung veröffentlicht.


Die Ausbildungsordnung ist die vom Bundeswirtschaftsministerium erlassene offizielle Grundlage für die Ausbildung. Sie regelt unter anderem den Ablauf, zum Beispiel wann die Zwischen- und Gesellenprüfung stattfindet, oder aus welchen Bereichen die Prüfungsaufgaben abgeleitet werden sollen. Darüber hinaus findet man hier auch alle Inhalte, welche im Rahmen der Ausbildung gelernt werden müssen.

Der Erlass von Ausbildungsordnungen im Handwerk ist nach § 25 Abs. 1 Handwerksordnung geregelt. Ausbildungsordnungen sind als Rechtsverordnung allgemein verbindlich, was bedeutet, dass eine Ausbildung zum Tischler/zur Tischlerin bundesweit nur nach den Vorgaben der Verordnung erfolgen darf. Ausbildungsordnungen richten sich an alle an der Berufsausbildung Beteiligten, insbesondere an den Ausbilder, den Lehrling und die zuständige Stelle (Handwerkskammer).

Die Ausbildungsordnung und der Rahmenlehrplan der Berufsschule sollten im Hinblick auf die Ausbildungsinhalte und den Zeitpunkt ihrer Vermittlung in Betrieb und Berufsschule aufeinander abgestimmt sein.

gültig seit 1. August 2006


Ein Ausbildungsrahmenplan nennt die genauen (fachlichen und allgemeinen) Inhalte der Ausbildung. Er enthält sogenannte "Ausbildungsberufsbildpositionen". Diese beschreiben bestimmte Bereiche/Themen der Ausbildung. Da einige dieser Ausbildungsberufsbildpositionen (Spalte 2) über zwei oder drei Lehrjahre verteilt sind (im Schwierigkeitsgrad steigend), finden sich diese in mehreren Ausbildungsjahren wieder. Deutlich wird dies zum Beispiel bei der Position "Anfertigen und Lesen von Skizzen und Zeichnungen, Grundlagen der Formgebung".

In einigen Bundesländern findet das erste Ausbildungsjahr als Berufsgrundschuljahr (BGJ) oder an einer Berufsfachschule (BFS) statt. Diese schulische Ausbildung beinhaltet neben dem Theorieunterricht auch Praxisteile. Ein Ausbildungsverhältnis mit einem Ausbildungsbetrieb besteht während dieser schulischen Ausbildung nicht. Um eine möglichst frühzeitige Anbindung an einen Ausbildungsbetrieb zu erreichen, sind Betriebspraktika vorgesehen. In Absprache mit einem Ausbildungsbetrieb kann unter Umständen ein Vorvertrag abgeschlossen werden. Die Inhalte des ersten Lehrjahres sind identisch, wir haben sie zur Klarheit rot gekennzeichnet.

Ausbildungsbetriebe können den Ausbildungsrahmenplan zu ihrem "Betrieblichen Ausbildungsplan" machen. Gemäß Ausbildungsordnung kann der Ausbildungsbetrieb aber auch einen eigenen Ausbildungsplan (mit betrieblich angepassten Inhalten) erstellen.

gültig seit 1. August 2006


Einstiegsqualifizierung - Türöffner zur Berufsausbildung (2016)
Berufsausbildung in Teilzeit
Regeln für die Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung (2020)
Assistierte Ausbildung
Umfassende Unterstützung während der Ausbildung und Einstiegsqualifizierung (2020)
Restaurierendes Handwerk - Fachkräfte und Spezialisten für den Erhalt des Kulturerbes (2017)

Ziel der Landesinitiative Kein Abschluss ohne Anschluss KAoA ist es, Schülerinnen und Schüler gezielt auf den Start in das Berufsleben vorzubereiten. Sie sollen einen Einblick in die Berufswelt bekommen und im Rahmen der sog. Berufsfelderkundung Arbeitsabläufe sowie verschiedene berufliche Tätigkeiten praxisnah kennenlernen. Die Berufsfelderkundung ist für alle Schüler/innen des 8. Jahrgangs in allen allgemeinbildenden Schulen vorgesehen.
Insgesamt sollen drei eintägige Berufsfelderkundungen in unterschiedlichen Berufsfeldern stattfinden. Davon profitieren beide Seiten. Die Schülerinnen und Schüler haben dadurch die Möglichkeit, sich einen intensiven Eindruck vom Berufsalltag im entsprechenden Betrieb zu verschaffen. Für die Unternehmen bietet sich die Chance, interessierte Jugendliche kennenzulernen und sie über die Praktikums-/Ausbildungsplätze und die Berufschancen im eigenen Unternehmen informieren zu können. 

Weitere Informationen zum Download:

Prüfungstermine


Der Fachverband des Tischlerhandwerks NRW legt die Termine für die Gesellenprüfungen immer langfristig fest. Tischlerlehrlinge in Nordrhein-Westfalen wissen daher schon jetzt, wann genau sie vor die Gesellenprüfungsausschüsse treten werden.

Gesellenprüfung

Prüfungsteil

Termin

Sommer 2023     Kenntnisteil
Arbeitsprobe
22. Mai 2023
05. Juni 2023